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Finanzlexikon: kommanditgesellschaft

kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein. Neben mindestens einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) ist bei mindestens einem weiteren Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditist). Kommanditisten sind sowohl von der Geschäftsführung als auch von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.

Das Recht der Kommanditgesellschaft ist in den §§ 161 ff. HGB geregelt. Soweit im Hinblick auf die Besonderheit der Haftungsbeschränkung für Kommanditisten keine abweichenden Bestimmungen gelten, finden die für die OHG geltenden Vorschriften der §§ 105 ff. HGB Anwendung

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